Anmeldung & Retreatkosten
Eine Anzahlung von 550 CHF in Kombination mit der Bestätigung des Einverständnisses zu den ABGs (via Buchungsformular) bis Ende Oktober 2025 gilt als verbindliche Zusage.
Der Restbetrag von 1000 CHF ist bis Ende 2025 zu überweisen, sofern nicht anders abgemacht.
Stornierungsbedingungen
Unter unvorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks usw.) kann der Veranstalter entscheiden, die Yoga-Wellness-Ferien nicht durchzuführen.
- Bei Stornierung der Yoga-Wellness-Ferien durch den Veranstalter, kriegt der/die Teilnehmer/in den gesamten einbezahlten Betrag zurückerstattet.
- Bei Stornierung durch den/die Teilnehmer/in lauten die Rückerstattungsbedingungen wie folgt:
Stornierung bis 4 Wochen vor geplanter Abreise: 70% des Betrages werden zurückerstattet.
Stornierung bis 1 Woche vor geplanter Abreise: 50% des Betrages werden zurückerstattet.
Stornierung bis 1 Tag vor geplanter Abreise: 30% des Betrages werden zurückerstattet.
Von einer Rückerstattung ausgeschlossen sind die von den Teilnehmer/innen gebuchten Flüge, allfällige Vorbereitungskosten, anfallende Bankgebühren und andere Verluste.
Falls der Teilnehmer/die Teilnehmerin aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen muss, so kann der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Der Veranstalter wird bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise soweit wie möglich behilflich sein. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
Versicherung
Sämtliche Versicherungsangelegenheiten wie Krankenkassen-Grundversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Privathaftpflicht usw. liegen in der Verantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
Reisepass & Visum
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Beantragung eines nötigen Visums liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin. Bisher konnte ein Visum frühestens 90 Tag vor der Einreise beantragt werden, eine Beantragung 3-4 Wochen vor der Einreise war jedoch völlig ausreichend. Was das Sri Lanka Einreise-Visum betrifft, haben die Kosten und Bestimmungen in den letzten Jahren häufig geändert, wir werden das weiterverfolgen und euch mit nützlichen Empfehlungen entsprechend auf dem Laufenden halten.
Reise mit dem Flugzeug
Für den Hin- und Rückflug nach Sri Lanka (Colombo) ist der/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich.
Wir lehnen jegliche Haftung bezüglich Flugkonnektivität ab, der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet genügend Zeit für Check-in, Gepäckabgabe und Unvorhergesehenes einzuplanen.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich bei Verspätung und Nichterscheinen am Treffpunkt die Organisation für die Weiterreise selber in die Hand zu nehmen und Flüge sowie Taxi selber zu begleichen. Der Veranstalter kann nur Rücksicht auf später eintreffende Teilnehmer/innen nehmen, wenn dies im Vorfeld kommuniziert und organisiert wurde.
Gesundheit und spezielle Bedürfnisse
Von den Teilnehmer/innen wird eine gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung vorausgesetzt.
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet den Veranstalter frühzeitig bzw. jederzeit über allfällige gesundheitliche Beschwerden (wie z.B. Rückenprobleme, Bandscheibenvorfälle, chronische Erkrankungen, aktuelle Verletzungen oder Schmerzen sowie sonstige Beeinträchtigungen usw.) aufzuklären.
Ebenso sollen Teilnehmer/innen – sofern vorhanden – bitte vorgängig über spezielle Ernährungsbedürfnisse, Allergien oder Unverträglichkeiten informieren.
Ausserdem wird vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin erwartet, dass in den Yoga-Stunden nur die Übungen und Posen ausgeführt werden, welche sich in dessen/deren Möglichkeit befinden.
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Unfälle oder medizinische Versorgung ab.
Programmänderungen
Wir behalten uns vor, allfällige Programmänderungen vorzunehmen, z.B. im Falle von Bedingungen, welche durch die Handlung oder Unterlassung Dritter hervorgerufen werden.
Wird dadurch das Programm von uns als unverantwortbar, gefährlich oder anderweitig nachteilig eingestuft, kann ohne Rückerstattung von Beträgen eine Programmanpassung stattfinden.